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Betriebsmittelprüfung

Die Betriebsmittelprüfung führt in vielen Unternehmen noch ein Schattendasein und wird nur selten systematisch durchgeführt und noch seltener gerichtstauglich dokumentiert. Dabei drohen bei Verstößen empfindliche Sanktionen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil sich die Betriebssicherheitsverordnung als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB qualifiziert und deshalb bei Missachtung nicht nur Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen befürchtet werden müssen.

Arqotec erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung und unterstützt Sie bei der Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen. Darunter fällt unter anderem die Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen und altersgerechten Gestaltung, sowie alle sicherheitsrelevanten und ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgaben. Hinzu kommen die Einstufung der physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten, sowie die Bewertung vorhersehbarer Betriebsstörungen und die Gefährdungen bei Maßnahmen zu deren Beseitigung.

Damit die Belange des Arbeitsschutzes angemessen in die betriebliche Organisation eingebunden und die hierfür erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden können, stehen wir von Arqotec beratend zur Seite.